AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte der Feelsonics GmbH (2020)

1. Geltungsbereich dieser AGB

1.1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von Feelsonics GmbH, insbesondere die Lieferung von Waren. Die Lieferungen und Leistungen von Feelsonics GmbH erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von Feelsonics GmbH mit bzw. gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

1.3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (z.B. Zusatzaufträge) mit dem Kunden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote, sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.

2.2. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Läuft ein in der Auftragsbestätigung angegebener letzter Änderungstermin ab, ohne dass uns ein Änderungsverlangen zugegangen ist, so gehen wir davon aus, dass der Kunde die Auftragsbestätigung geprüft und für richtig befunden hat. Änderungswünsche nach Ablauf des in der Auftragsbestätigung angegebenen letzten Änderungstermins können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

2.3. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Ausstellungsstücken oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten etc. bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte etc) liegen oder handelsüblich sind.

2.4. Konstruktions- oder Formänderungen, die die Verbesserung der Technik zum Inhalt haben, bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

2.5. Sämtliche dem Kunden überlassene Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschläge, Entwürfe, Modelle, technische Berechnungen und dergleichen, bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzustellen.

3. Preise

Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt. Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen uns, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen (Montage, Aufstellung, etc) werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lieferung und Montage

4.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewährt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

4.2. Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ist nicht verbindlich, wenn nach der Auftragsbestätigung Änderungswünsche des Kunden erfolgen und wir daraufhin den Liefergegenstand abändern.

4.3. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.4. Sollten wir infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen sowie Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung des Hindernisses zu liefern. Die gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, entfällt die Lieferverpflichtung. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden besteht nicht.

4.5. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.

4.6. Die Verpackung – auch von Teil und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.7. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen, um die Lieferung und Montage zu ermöglichen (z.B. entsprechende Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrt für LKW, Benutzungsmöglichkeiten eines Aufzuges bei einzurichtenden Bauwerken ab 2 Stockwerken, Möglichkeiten der Strom- und Beleuchtungsbenützung sowie Vorhandensein eines versperrbaren Raumes), andernfalls sind wir berechtigt, den Montagebeginn ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei die bereits aufgelaufenen Kosten dem Kunden verrechnet werden. Darüber hinaus wird der dadurch entstandene Mehraufwand in Rechnung gestellt.

4.8. Alle vereinbarten Termine über den Montagebeginn und deren Dauer gelten als hinfällig, wenn diese aus Verschulden des Kunden oder aus Verschulden anderer am Bau beschäftigter Professionisten oder aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. In solchen Fällen sind neue Montagetermine zu vereinbaren, wobei die ursprüngliche vereinbarte Montagedauer nicht verkürzt werden kann.

4.9. Zusatzkosten bei Montage und Lieferung, welche nicht von uns verursacht wurden (z.B. Zwischenlagerungen, mehrmalige Anfahrt, Verschiebung von Montagen und deren Unterbrechung und zusätzliche Transportkosten) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen welche über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden von uns gesondert verrechnet. Kommt der Kunde mit der Annahme einer Lieferung oder Leistung in Verzug, werden die dadurch entstanden Mehrkosten weiterverrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen.

5.2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6. Zahlungsverzug, Storno / Vertragsrücktritt

6.1. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

6.2. Zahlungen des Kunden gelten erst mit Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

6.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens oder Verzugszinsen inkl. Zinseszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Weiters sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6.4. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10.- zu bezahlen.

7. Vertragsrücktritt

7.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

7.2. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden, die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30% der Auftragssumme oder den Ersatz des tatsächlich entstanden Schadens zu begehren.

7.3. Tritt der Kunde – ohne berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% der Auftragssumme oder der tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7.4. Artikel welche speziell für den Kunden angefertigt wurden, können nicht storniert werden.

8. Gewährleistung

8.1. Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.2. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 3 Tage ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.3. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

8.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.

8.5. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

8.6. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.7. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.

8.8. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

9. Schadenersatz, Produkthaftung

9.1. Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

9.2. Sollte unser Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

9.3. Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.

10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

10.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften – vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

10.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.

10.3. Der Kunde ist zur Weitergabe seines im Rahmen unseres Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes, befugt.

10.4. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

10.5. Bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

10.6. Der Kunde hat uns auf Verlangen seiner Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in die offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferschein, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen.

10.7. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Name inne.

10.8. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

10.9. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

11.1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen

11.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Linz/ Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

11.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

12.1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum etc. zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden. Ihm ist auch bekannt, dass seine Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsabschluss und Vertragserfüllung) verarbeitet werden und für die Dauer der Geltung von Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs-und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gegebenenfalls bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, vom Verantwortlichen gespeichert werden.

Verantwortlicher der Verarbeitung ist der Geschäftsführer, Herr Josef Ecker.

Der Kunde stimmt weiters zu, dass die Feelsonics GmbH seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Adresse, und Kontaktdaten zu Zwecken der Information und Werbung über Produkte der Feelsonics GmbH elektronisch verarbeitet, und ihm Werbung und Informationen per Post, E-Mail und Fax zusendet.

Diese Einwilligung kann jederzeit gem Art 21 DSGVO mittels Brief an Feelsonics GmbH, Maurer Lange Gasse 77 Haus 3, 1230 Wien, oder per E-Mail unter info@feelsonics.com widerrufen werden, so dass die Verarbeitung seiner Daten ab dem Zeitpunkt des Zugangs seines Widerspruchs nicht mehr zulässig ist. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten bis zum Widerruf bleibt vom Widerruf unberührt.

Über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde enthält die Datenschutzerklärung der Feelsonics GmbH unter https://www.feelsonics.com/datenschutzerklaerung nähere Informationen.

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

12.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.

Geschäftsführer Josef Ecker

Geschäftsführer Alexander Kristof